Fachausbildung Integrative Behinderten-begleitung

Ein Junge spielt Minigolf.

 

Berufstätigenform: 4 Semester

Teilnehmer*innen dieses Ausbildungszweiges werden speziell für die pädagogische Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung qualifiziert.


Die Ausbildung umfasst:

  • Abschluss Fachsozialhelfer und Fachsozialhelferin:
    860 Unterrichtseinheiten und 640 Stunden Praktikum
  • Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV-Modul):
    100 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum  


Aufnahmevoraussetzungen:

  • Sie haben einen Pflichtschulabschluss.
  • Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
  • Sie können lesen und schreiben.
  • Sie haben ein positives Ergebnis beim Aufnahmeverfahren. 
  • Sie sind für diese Tätigkeit körperlich geeignet.
  • Sie haben Freude an der Arbeit mit anderen Menschen.
  • Sie haben keine psychische Erkrankung.

Sie haben eine Beschreibung Ihrer Lernschwierigkeiten:

  • Anerkennung nach einem landesspezifischen Behindertengesetz oder
  • in der Pflichtschule festgestellter Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) oder
  • Aktuelle Diagnose nach ICD-10:"F 70, Leichte Intelligenzminderung" oder
  • Aktuelle Einschätzung nach der Österreichischen Einschätzungsverordnung zum BEinStG 2010: "03.01.02 Intelligenzminderung mit geringen bis mäßigen sozialen Anpassungsstörungen"

Nächster Beginn:
September 2024

Dauer der Ausbildung:
4 Semester

Unterrichtstage:
Dienstag: 16.30 – 21.20, Donnerstag: 16.30 - 21.20, Samstag: 8.00 - 16.30 (14-tägig)


Schulgeld:
€ 1010,--  pro Unterrichtsjahr (inklusive Skripten und Prüfungsgebühren)


Praktika:

  • Eigenpraktikum: 520 Stunden am eigenen Arbeits- bzw. Praktikumsplatz in der Behindertenhilfe (während der gesamten Ausbildungszeit)
  • Fremdpraktikum: 120 Stunden in einem weiteren Arbeitsfeld der Behindertenhilfe (jeweils 60 Stunden im 2. und 3. Semester)
  • UBV-Praktikum: 40 Stunden praktische Ausbildung in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder in einem Pflegeheim unter Anleitung einer Pflegefachkraft (Termin nach individueller Vereinbarung)


ABSCHLUSSPRÜFUNG FACH-SOZIALHELFER UND FACH-SOZIALHELFERIN: am Ende des 4. Semesters